Verwaltungsordnung

Flensburger Lauftreff von 1985 e.V., Arndtstraße 5, 24943 Flensburg
Internet: www.flensburger-lauftreff.de

Anmerkung und Rechtsgrundlage zur Erlassung von Ordnungen
Zur Durchführung der Satzungsinhalte kann der Vorstand Ordnungen erlassen.
Eine 2/3-Mehrheit des Vorstandes muss zustimmen (siehe §§ 17, 17.2 und 17.3 der Satzung des 1. Flensburger LT vom 15.03.2016).
Stand 04/2022

§ 1   Verwaltungsordnung

Die Verwaltungsordnung regelt die Zuständigkeiten der Vereinsorgane und der Vorstandsmitglieder und stellt allgemeine Grundsätze für die Verwaltung auf. Eine besondere Regelung in anderen Ordnungen bleibt vorbehalten. Grundsatz und Aufgabenbeschreibung
In Anlehnung an die Satzung des Landesverbandes und nach den Vorgaben aus § 40 BGB.

§ 2   Vorstand

Der Vorstand leitet den Verein nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse auf Vorstandssitzungen.
Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und dieser verantwortlich.
Er hat das Recht und die Pflicht überall dort einzugreifen, wo es die Belange des Vereins erfordern.

§ 3   Geschäftsführender Vorstand

Den geschäftsführenden Vorstand des 1. FLT im Sinne des § 26 BGB bilden  der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenwart /in.
Er berät und entscheidet in allen Fragen der für den Verein tätigen Mitarbeiter, ist Träger der Verwaltung, hat die Aufsicht über die Geschäftsführung des Vereins, ist zuständig für die Überwachung des laufenden Haushaltes und beschließt über sich hieraus ergebende Fragen.
Er legt die Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit fest.
Die Abgrenzung der einzelnen Arbeitsbereiche erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand.

§4 1. Vorsitz

  • repräsentiert den Verein gegenüber seinen Mitgliedern und nach Außen, insbesondere gegenüber Verbänden, Institutionen und Behörden.
  • leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen.
  • ist für die Arbeit im Vorstand verantwortlich.
  • ist berechtigt, allen Instanzen bindende Anweisungen zu erteilen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.
  • ist zuständig für die Antragstellungen bei den Ämtern und Behörden der Stadt Flensburg
  • ist redaktionell verantwortlich für die Homepage sowie der APP
  • vertritt den Verein bei externen Terminen
  • ist zuständig für die Akquise und Pflege der Förderer und Sponsoren des 1. FLT
  • verwaltet und beantragt Sportfördermittel und Zuschüsse

§5 2. Vorsitz

  • unterstützt den 1. Vorsitzenden bei der Durchführung seiner Aufgaben.
  • vertritt den 1. Vorsitzenden.
  • ist zuständig für die die Akquise und Pflege der Förderer und Sponsoren des 1. FLT
  • ist einer der Webmaster des Vereins
  • Datenschutzbeauftragter

§6 Kassenwart

  • verwaltet das Vereinsvermögen
  • leitet und führt die Wirtschafts- und Kassengeschäfte des Vereins nach den Bestimmungen der Satzung des 1. FLT
  • ist verantwortlich für die Erledigung aller Finanzangelegenheiten
  • erstellt den Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr
  • berät die Vorstandsmitglieder in finanzieller Sicht
  • ist zuständig für die Mitgliederverwaltung

§7 Jugendwart

  • ist zuständig für die Förderung und Betreuung im Jugendbereich

§8 Sportwart

  • ist verantwortlich für die Koordination des Sportbetriebes im Stadion und in der Halle
  • koordiniert den Einsatz der Übungsleiter
  • führt und aktualisiert die Übungsleiterlisten, Lizenzen und Zertifizierungen
  • beantragt die Übungsleiterzuschüsse beim Sportverband Flensburg
  • koordiniert den Helfereinsatz beim jährlichen Adventlauf des 1. Flensburger LT
  • ist zuständig für die Verwaltung der Startpässe
  • ist verantwortlich für die Vereinskleidung des 1. Flensburger Lauftreff
  • ist verantwortlich für den Gerätekeller und Sportgeräte
  • kümmert sich um die Hallenzeiten (Ferien, Feiertage, …)

§9 Beisitzer

  • führt das Protokoll bei Sitzungen und verteilt es an die Vorstandsmitglieder
  • kümmert sich um Terminabsprachen, Verpflegung und Reservierungen (z.B. Vereinsfeste, Sitzungen, …)

§10 Pressewart

  • hält Kontakt zur örtlichen und regionalen Presse
  • reicht vorbereitete Berichte ein

§11 Alle

  • Organisation und Durchführung Adventlauf
  • Schlüsseldienst
  • Organisation und Durchführung Fit in den Frühling
  • Leerung Briefkasten

Heiko Adamsky
Vorsitzender

Florian Schumacher
2. Vorsitzender